Teil 2 Rentenpaket - ist das wirklich ernst gemeint?
Lachen ist gesund - doch hierbei geht es um's Eingemachte!!!
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Online-ZeitungRentenpaket - ist das wirklich ernst gemeint? |
15.08.2012 |
Außerdem bleibt offen, ob sich ein Arbeitsloser eine private Zusatzversicherung leisten kann. Ebenfalls noch nicht geklärt ist die Frage bei Menschen mit Erwerbsminderung. Sie gehen im Schnitt mit 50,4 Jahren in Erwerbsminderungsrente. Nach dem Modell von der Leyens müssen sie 30 Beitragsjahre für eine Zuschussrente nachweisen, ab 2023 gar 35 Jahre. Sie bleiben somit ein Sozialfall. Zusätzlich soll die Zuverdienstgrenze für Frührentner erhöht werden. Soll heißen, dass ältere Menschen damit geködert werden sollen, vorzeitig in Rente zu gehen, die Abschläge und etwas mehr jedoch durch Arbeit hinzuverdienen können. Wird allerdings nicht mehr gearbeitet, bleibt es bei der niedrigeren Rente.
Ende August soll vorerst im Kabinett Merkel über den Entwurf diskutiert und danach im Bundestag darüber abgestimmt werden. Erneut steht damit die Koalition vor der Zerreißprobe. Interessant dürfte das Abtimmungsverhältnis der Grünen werden. Meinte doch deren Rentenexperte Wolfgang Strengmann-Kuhn gegenüber der Berliner Zeitung, dass die Ausgestaltung der Zuschussrente einen Anreiz schaffen könnte, nicht zu arbeiten. Die Linke hat sich schon dagegen ausgesprochen, da die Bekämpfung der Altersarmut bereits am Arbeitsplatz erfolgen müsse. Durch beispielsweise der Streichung der Minijobs bzw. der Eindämmung der Leiharbeit. Das neue Gesetz jedenfalls freut die Versicherungswirtschaft, da die private Altersvorsorge per se nahezu zur Pflicht wird. Mit der Anerkennung der Lebensleistung, wie es früher durch die Rente berücksichtigt wurde, hat all das nichts mehr zu tun.
(Ulrich Stock)
Hier weichen die Pläne der Sozialdemokraten ab. Zuschussrente - ja! In Form der Solidarrente! Beitragssenkung nein! In Zeiten guter wirtschaftlicher Entwicklung sollen Rücklagen geschaffen werden, welche die demografische Situation berücksichtigen. Die SPD plädiert für eine möglichst flächendeckende Betriebsrente der Arbeitgeber. Ist diese nicht eingerichtet, so sollen die Unternehmer "Altersvorsorgebeträge" an die Rentenkassen bezahlen müssen. Auch kleine Selbstständige sollen im Rahmen dessen der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten müssen.
Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) lehnt die Verknüpfung der Beitragssenkung mit der Zuschussrente ab. Dabei erhält er auch Zustimmung vom Wirtschaftsflügel der CDU.
Die Zuschussrente wird künftig vor allem deshalb dermaßen wichtig werden, da viele als ehedem Geringverdiener (halbtags beispielsweise) der Altersarmut ausgesetzt und auf die Sozialleistungen des Staates angewiesen sein werden. Dies hat auch die OECD (Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit in Europa) erkannt und fordert mehr Schwergewicht auf die private Altersvorsorge. Wer allerdings zuvor schon arm war, wird auch weiterhin arm bleiben. So wird zwar für Erwerbslose, die Arbeitslosengeld I beziehen, der Pflichtbeitrag einbezahlt, bei der Zuschussrente jedoch bleiben sie unberücksichtigt. Für Hartz-IV-Empfänger werden bereits seit dem letzten Jahr keine Pflichtbeträge mehr einbezahlt. Daneben könnten die Pflicht-Beitragsjahre von vorerst 30, später dann 35 Beitragsjahren zum Knackpunkt werden.
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